Bestandteile der Vertr�ge mit dem Maor-Selbstverteidigungszentrum

Jede Schule, die ein Trainingszentrum des Verbands ist, kann in eine zweij�hrige vertragliche Beziehung mit dem Maor Selbstverteidigungszentrum treten. Dieser Vertrag kann unter Voraussetzung des gegenseitigen Einverst�ndnisses verl�ngert werden.
* Jede Person, die der KMM-Familie oder dem israelischen Maor Selbstverteidigungszentrum beitreten m�chte, muss nach Erhalt einer ausf�hrlichen Erkl�rung �ber die Grundlagen des Zentrums und seiner Zukunft einen ausf�hrlichen pers�nlichen Vertrag unterzeichnen.

 

Jede Schule, die ein Trainingszentrum des Verbands ist und Krav Maga Maor unterrichtet, wird ihre KMM-Kurse nur gem�ss den KMM-Inhalten und Programmen durchf�hren.

 

Trainingskleidung:
 Graues T-Shirt � Anf�nger, Niveau B4 bis B1
 Blaues T-Shirt � fortgeschrittene Sch�ler, Niveau A3 bis A1
 Schwarzes T-Shirt � Grundausbilder und Assistenztrainer
 Braunes T-Shirt � Trainer
Das Zentrum wird Kleidungsempfehlungen ausgeben, sich aber nicht mit der Herstellung oder dem Verkauf solcher Ausr�stungen befassen (ausser bei speziellen, von dem Zentrum organisierten Versammlungen).

 

Logo � Krav Maga Maor � Emblem:
Das Krav Maga Maor � Logo muss auf die linke Seiter aller T-Shirt gedruckt werden. Der Name des �rtlichen Vereins und Landes kann unter das KMM � Logo gedruckt werden.

 

Sportausweise:
Nach einem anf�nglichen Versuchsmonat erwerben die Sch�ler einen numerierten Sportausweis, der vom Zentrum zu einem Preis von 20 Euro f�r ein Jahr erstellt wird. Verl�ngerungen des Ausweises nach dem ersten Jahr kosten 10 Euro pro Jahr.
* Die Kosten des Ausweises k�nnen zusammen mit den monatlichen Zahlungen des Vertragspreises beglichen werden.
Sch�ler, die keinen Sportausweis erwerben m�chten, sind nicht dazu gezwungen. Solchen Sch�lern wird allerdings deutlich gemacht, dass sie ohnen einen Sportausweis nicht an Pr�fungen teilnehmen oder ohne Geb�hr bei anderen Vereinen trainieren k�nnen.
* KMM � Ausbilder, die der Organisation angeh�ren, m�ssen der Organisation keine Zahlungen leisten, sondern die ausdr�cklichen Trainingsanforderungen erf�llen.
* Es ist ausdr�cklich untersagt, ohne Erlaubnis der Organisation Geld oder jegliche zus�tzlichen Zahlungen ausser den oben erw�hnten zu fordern.

 

Niveaupr�fungen:
Pr�fungen f�r Niveaus B1 bis B3 werden von den Vereinsausbildern ausgef�hrt, vorausgesetzt dass die Anzahl der Kandidaten nicht die Anreise eines externen Pr�fers vom Zentrum gerechtfertigt, um die Pr�fung durchzuf�hren.

Testgeb�hren:

Niveaus B1 bis B4 � 15 Euro

Niveaus A1 bis A3 � 20 Euro

         �rtliche Ausbilder, die die Pr�fungen durchf�hren, werden dem Zentrum 10 Euro pro Pr�fung bezahlen.

Pr�fungen des Niveaus B4 werden von einem Ausbilder vom Zentrum durchgef�hrt. Der Ausbilder erh�lt 25% von jedem Kandidat, der an der Pr�fung im Verein teilnimmt.
Es ist m�glich, die Pr�fung an einem anderen als dem festgesetzten Datum zu machen. Daf�r muss der Sch�ler an einem eine Woche dauernden Kurs teilnehmen und am Ende dieses Kurses die Pr�fung ablegen � dies gilt nur f�r ein zus�tzliches Niveau und in Ausnahmef�llen, aufgrund derer es dem Kandidat nicht m�glich war, die Pr�fung am festgesetzten Datum abzulegen.
F�r Pr�fungen der Niveaus B3 bis B1 wird das Zentrum mindestens 6 Wochen im voraus �ber die Anzahl der B3 bis B1 Kandidaten informiert, so dass die Genehmigung rechtzeitig erteilt werden kann. Die Namen der Kandidaten, die die Pr�fung erfolgreich absolviert haben, werden zusammen mit ihren Sportausweisnummern zum Zentrum weitergegeben.
Pr�fungsdaten werden im voraus im Rahmen des j�hrlichen Programms festgelegt. Die Pr�fungen werden normalerweise im Anschluss an Kurse oder fortgeschrittene Trainingskurse abgehalten. Besondere Pr�fungen k�nnen ebenfalls angefordert werden (ziehen dann allerdings zus�tzliche Kosten nach).

 

Einmal im Jahr muss jeder Krav Maga Maor � Ausbilder einen Ausbilder vom Zentrum einladen, ein Wochenend-Seminar abzuhalten. Mehrere Schulen k�nnen sich f�r solche Trainingskurse zusammentun, um die Kosten so gering wie m�glich zu halten.
Der Organisator des Seminars erh�lt 25% der Netto-Einnahmen nach Abzug der Miete, Flugkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten, Werbekosten und Ausbilder-Geb�hren.

 

Jeder Krav Maga Maor � Ausbilder legt einen halbj�hrlichen Bericht mit folgenden Inhalten vor: Anzahl seiner oder ihrer Sch�ler, Anzahl der w�chentlichen Trainingsstunden, Anzahl der Gruppen und deren Aufgliederung in Typen, aufgetretene spezielle Probleme und Bemerkungen.
Die Computerisierung der Aktivit�ten wird empfohlen, um die Erstellung eines solchen Berichts zu erleichtern.
Das Zentrum ist daf�r zust�ndig, den Bericht vorzubereiten.

 

Training der Ausbilder:
Einmal im Jahr h�lt das Zentrum einen Ausbilder-Kurs und fortgeschrittene Trainingsseminars f�r Ausbilder in allen europ�ischen L�ndern und in Israel ab. Alle Ausbilder k�nnen ihre Kandidatur als Kursorganisatoren vorschlagen. Der organisierende Ausbilder erh�lt 25% der Kurseinnahmen nach Abzug der Ausgaben.
Am Beginn jeden Jahres wird das Zentrum das Programm der Kurse, Pr�fungen und fortgeschrittenen Trainingsseminars f�r das Jahr bekanntgeben.
Das Zentrum h�lt spezielle Trainingsprogramme f�r Kinder, Frauen und Sicherheitskr�fte (Polizei und Armee) ab.

 

Fortbildung der Ausbilder:
Die Ausbilder werden durch die Teilnahme an Wochenkursen fortgebildet. Die Fortbildungskurse sind bestimmt f�r Absolventen der Basis-Ausbilderkurse. Der Kurs ist notwendig f�r den weiteren Aufstieg innerhalb des Zentrums.

 

Abschlussexamen des Basis-Ausbilderkurses:
Theoretische Pr�fung, die aus 20 Fragen besteht.

Praktische Pr�fung, w�hrend derer die Kandidaten verschiedene �bungen vorf�hren m�ssen

Lehrpr�fung: der Kandidat wird f�r 10 Minuten eine der Grund�bungen lehren.

 

Obligatorische Teilnahme:
Alle Ausbilder m�ssen pro Jahr an mindestens einem fortgeschrittenen Wochenend-Kurs teilnehmen, um ihre Qualifikation, im Zentrum zu lehren, zu vergr�ssern.

 

Organisation der Seminare:
Jedes Jahr organisiert das Zentrum spezielle Seminare f�r die Ausbilder.

 

Photographie und Filmen:
Photographie- und Filmkurse, Seminare und fortgeschrittene Trainingskurse werden nur nach vorheriger Genehmigung zugelassen und nur von Sch�lern und Ausbildern aus dem Zentrum durchgef�hrt.

 

Anfrage zur Organisation von Kursen / Seminaren:
Das Zentrum kann sich an jeden aktiven Ausbilder in jedem Land mit einer Anfrage zur Organisation eines Kurses oder Seminars wenden. Der organisierende Ausbilder erh�lt 25% der Kurs-/Seminar-Einnahmen nach Abzug der Ausgaben.

 

Gruppengef�hl bildende Trainingskurse:
Alle Krav Maga Maor � Ausbilder k�nnen einen j�hrlichen Gruppengef�hl bildenden Wochenendkurs abhalten. Solche Aktivit�ten ziehen keine zus�tzliche Zahlung an das Zentrum nach, vorausgesetzt, dass das laufende j�hrliche Trainingsprogramm des Zentrums nicht beeinflusst wird.

 

Internet-Seiten:
Jeder Ausbilder / Koordinator ist berechtigt, eine Internet-Seite zu �ffnen. Die Erlaubnis des Zentrums zur Erstellung einer solchen Internet-Seite muss auf angemessene Weise angefragt und erhalten werden.

 

Trainingsorte:
Jeder KMM � Ausbilder / Koordinator ist daf�r verantwortlich, einen angemessenen Trainingsort mit Umkleidekabinen und Duschen f�r die Sch�ler sowie qualitativ hochwertiges Zubeh�r wie Matten, Kissen und Handschuhe bereitzustellen.
Trainingsorte, die nicht den oben aufgef�hrten Anforderungen entsprechen, werden nicht vom Zentrum f�r KMM � Trainingsaktivit�ten zugelassen.

 

Geb�hren:
Pr�fungen: Nach Durchf�hrung einer Pr�fung und Erhalt der Zertifikate wird die Zahlung (in Bar oder als Scheck) an das Zentrum geschickt oder dem im Name des Zentrums anwesenden Pr�fer �bergeben.

Sportausweise: Die Zahlung f�r die Sportausweise wird nach Erhalt des Sportausweises f�llig.

Ausbilder, die Sportausweise per Post erhalten, werden die Zahlung f�r diese Ausweise mit dem Zentrum koordinieren.
Die Zahlung f�r die j�hrliche Erneuerung des Sportausweises wird am Ende jeden Jahres in einer gemeinsamen Zahlung zusammen mit einem ausf�hrlichen Bericht an das Zentrum geschickt.
Wochenendkurse und fortgeschrittene Trainingsseminare: Am Ende der Kurse / Seminare werden die Rechnungen beglichen und der Organisator erh�lt 25% der Einnahmen nach Abzug der Ausgaben.
Spezielle Kurse werden in Israel vom Zentrum abgehalten � die Zahlungsbedingungen werden am Beginn jeden Jahres gem�ss eines ausf�hrlichen und angemessenen Zeitplans bekanntgegeben und unterliegen einer gegenseitigen Vereinbarung zwischen dem Zentrum und dem Projekt-Organisator.

Eine Sportschule, Verein oder Instruktor die sich dem Maor Self-Defense Center anschlie�en wollen, verpflichten sich damit, Krav-Maga bzw. Selbstverteidigung gem�� den Richtlinien des Centers zu lehren.

Der Instruktor, Chef der Sportschule oder des Vereins wird ein Anschluss-Abkommen unterzeichnen, welches an seine spezifischen Umst�nde angepasst wird.

Anschluss bzw. Mitgliedschaft am Maor Self-Defense Center sind mit keinerlei Bezahlung verbunden, sondern (a) mit der Verpflichtung, Krav-Maga und Selbstverteidigung gfem�� den Richtlinien des Centers zu lehren, und (b) mit dem Einladen, einmal j�hrlich mindestens, eines Instruktor vom Center zum Abhalten eines Wochenendseminars (welches u.U. gemeinsm mit einem nahegelegten Verein bzw. Sportschule abgehalten werden kann).