Jede
Schule, die ein Trainingszentrum des Verbands ist, kann in eine
zweij�hrige vertragliche Beziehung mit dem Maor
Selbstverteidigungszentrum treten. Dieser Vertrag kann unter
Voraussetzung des gegenseitigen Einverst�ndnisses verl�ngert werden.
* Jede Person, die der KMM-Familie oder dem israelischen Maor
Selbstverteidigungszentrum beitreten m�chte, muss nach Erhalt einer
ausf�hrlichen Erkl�rung �ber die Grundlagen des Zentrums und seiner
Zukunft einen ausf�hrlichen pers�nlichen Vertrag unterzeichnen.
Jede
Schule, die ein Trainingszentrum des Verbands ist und Krav Maga Maor
unterrichtet, wird ihre KMM-Kurse nur gem�ss den KMM-Inhalten
und Programmen durchf�hren.
Trainingskleidung:
Graues
T-Shirt � Anf�nger, Niveau B4 bis B1
Blaues T-Shirt � fortgeschrittene Sch�ler, Niveau A3 bis A1
Schwarzes T-Shirt � Grundausbilder und Assistenztrainer
Braunes T-Shirt � Trainer
Das Zentrum wird Kleidungsempfehlungen ausgeben, sich aber nicht mit der
Herstellung oder dem Verkauf solcher Ausr�stungen befassen (ausser bei
speziellen, von dem Zentrum organisierten Versammlungen).
Logo �
Krav Maga Maor � Emblem:
Das Krav Maga Maor � Logo muss auf die linke Seiter aller T-Shirt
gedruckt werden. Der Name des �rtlichen Vereins und Landes kann unter das
KMM � Logo gedruckt werden.
Sportausweise:
Nach einem anf�nglichen Versuchsmonat erwerben die Sch�ler einen
numerierten Sportausweis, der vom Zentrum zu einem Preis von 20 Euro f�r
ein Jahr erstellt wird. Verl�ngerungen des Ausweises nach dem
ersten Jahr kosten 10 Euro pro Jahr.
* Die Kosten des Ausweises k�nnen zusammen mit den monatlichen Zahlungen
des Vertragspreises beglichen werden.
Sch�ler, die keinen Sportausweis erwerben m�chten, sind nicht dazu
gezwungen. Solchen Sch�lern wird allerdings deutlich gemacht, dass sie
ohnen einen Sportausweis nicht an Pr�fungen teilnehmen oder ohne Geb�hr
bei anderen Vereinen trainieren k�nnen.
* KMM � Ausbilder, die der Organisation angeh�ren, m�ssen der
Organisation keine Zahlungen leisten, sondern die ausdr�cklichen
Trainingsanforderungen erf�llen.
* Es ist ausdr�cklich untersagt, ohne Erlaubnis der Organisation Geld oder
jegliche zus�tzlichen Zahlungen ausser den oben erw�hnten zu fordern.
Niveaupr�fungen:
Pr�fungen f�r Niveaus B1 bis B3 werden von den Vereinsausbildern
ausgef�hrt, vorausgesetzt dass die Anzahl der Kandidaten nicht die Anreise
eines externen Pr�fers vom Zentrum gerechtfertigt, um die Pr�fung
durchzuf�hren.
Testgeb�hren:
Niveaus B1 bis B4 � 15
Euro
Niveaus A1
bis A3 � 20 Euro
�rtliche Ausbilder, die die Pr�fungen durchf�hren, werden dem Zentrum 10
Euro pro Pr�fung bezahlen.
Pr�fungen
des Niveaus B4 werden von einem Ausbilder vom Zentrum durchgef�hrt. Der
Ausbilder erh�lt 25% von jedem Kandidat, der an der Pr�fung im Verein
teilnimmt.
Es ist m�glich, die Pr�fung an einem anderen als dem festgesetzten Datum
zu machen. Daf�r muss der Sch�ler an einem eine Woche dauernden Kurs
teilnehmen und am Ende dieses Kurses die Pr�fung ablegen � dies gilt nur
f�r ein zus�tzliches Niveau und in Ausnahmef�llen, aufgrund derer
es dem Kandidat nicht m�glich war, die Pr�fung am festgesetzten Datum
abzulegen.
F�r Pr�fungen der Niveaus B3 bis B1 wird das Zentrum mindestens 6 Wochen
im voraus �ber die Anzahl der B3 bis B1 Kandidaten informiert, so dass die
Genehmigung rechtzeitig erteilt werden kann. Die Namen der Kandidaten, die
die Pr�fung erfolgreich absolviert haben, werden zusammen mit ihren
Sportausweisnummern zum Zentrum weitergegeben.
Pr�fungsdaten werden im voraus im Rahmen des j�hrlichen Programms
festgelegt. Die Pr�fungen werden normalerweise im Anschluss an Kurse oder
fortgeschrittene Trainingskurse abgehalten. Besondere Pr�fungen k�nnen
ebenfalls angefordert werden (ziehen dann allerdings zus�tzliche Kosten
nach).
Einmal im
Jahr muss jeder Krav Maga Maor � Ausbilder einen Ausbilder vom
Zentrum einladen, ein Wochenend-Seminar abzuhalten. Mehrere Schulen
k�nnen sich f�r solche Trainingskurse zusammentun, um die Kosten so gering
wie m�glich zu halten.
Der Organisator des Seminars erh�lt 25% der Netto-Einnahmen nach Abzug der
Miete, Flugkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten, Werbekosten und
Ausbilder-Geb�hren.
Jeder
Krav Maga Maor � Ausbilder legt einen halbj�hrlichen Bericht
mit folgenden Inhalten vor: Anzahl seiner oder ihrer Sch�ler, Anzahl der
w�chentlichen Trainingsstunden, Anzahl der Gruppen und deren Aufgliederung
in Typen, aufgetretene spezielle Probleme und Bemerkungen.
Die Computerisierung der Aktivit�ten wird empfohlen, um die Erstellung
eines solchen Berichts zu erleichtern.
Das Zentrum ist daf�r zust�ndig, den Bericht vorzubereiten.
Training
der Ausbilder:
Einmal im Jahr h�lt das Zentrum einen Ausbilder-Kurs und fortgeschrittene
Trainingsseminars f�r Ausbilder in allen europ�ischen L�ndern und in
Israel ab. Alle Ausbilder k�nnen ihre Kandidatur als Kursorganisatoren
vorschlagen. Der organisierende Ausbilder erh�lt 25% der Kurseinnahmen
nach Abzug der Ausgaben.
Am Beginn jeden Jahres wird das Zentrum das Programm der Kurse, Pr�fungen
und fortgeschrittenen Trainingsseminars f�r das Jahr bekanntgeben.
Das Zentrum h�lt spezielle Trainingsprogramme f�r Kinder, Frauen und
Sicherheitskr�fte (Polizei und Armee) ab.
Fortbildung der Ausbilder:
Die Ausbilder werden durch die Teilnahme an Wochenkursen fortgebildet. Die
Fortbildungskurse sind bestimmt f�r Absolventen der Basis-Ausbilderkurse.
Der Kurs ist notwendig f�r den weiteren Aufstieg innerhalb des Zentrums.
Abschlussexamen des Basis-Ausbilderkurses:
Theoretische Pr�fung, die aus 20 Fragen besteht.
Praktische
Pr�fung, w�hrend derer die Kandidaten verschiedene �bungen vorf�hren
m�ssen
Lehrpr�fung: der Kandidat wird f�r 10 Minuten eine der Grund�bungen
lehren.
Obligatorische Teilnahme:
Alle Ausbilder m�ssen pro Jahr an mindestens einem fortgeschrittenen
Wochenend-Kurs teilnehmen, um ihre Qualifikation, im Zentrum zu lehren, zu
vergr�ssern.
Organisation der Seminare:
Jedes Jahr organisiert das Zentrum spezielle Seminare f�r die Ausbilder.
Photographie und Filmen:
Photographie- und Filmkurse, Seminare und fortgeschrittene Trainingskurse
werden nur nach vorheriger Genehmigung zugelassen und nur von Sch�lern und
Ausbildern aus dem Zentrum durchgef�hrt.
Anfrage
zur Organisation von Kursen / Seminaren:
Das Zentrum kann sich an jeden aktiven Ausbilder in jedem Land mit einer
Anfrage zur Organisation eines Kurses oder Seminars wenden. Der
organisierende Ausbilder erh�lt 25% der Kurs-/Seminar-Einnahmen nach Abzug
der Ausgaben.
Gruppengef�hl bildende Trainingskurse:
Alle Krav Maga Maor � Ausbilder k�nnen einen j�hrlichen
Gruppengef�hl bildenden Wochenendkurs abhalten. Solche Aktivit�ten ziehen
keine zus�tzliche Zahlung an das Zentrum nach, vorausgesetzt, dass das
laufende j�hrliche Trainingsprogramm des Zentrums nicht beeinflusst wird.
Internet-Seiten:
Jeder Ausbilder / Koordinator ist berechtigt, eine Internet-Seite zu
�ffnen. Die Erlaubnis des Zentrums zur Erstellung einer solchen
Internet-Seite muss auf angemessene Weise angefragt und erhalten werden.
Trainingsorte:
Jeder KMM � Ausbilder / Koordinator ist daf�r verantwortlich, einen
angemessenen Trainingsort mit Umkleidekabinen und Duschen f�r die Sch�ler
sowie qualitativ hochwertiges Zubeh�r wie Matten, Kissen und Handschuhe
bereitzustellen.
Trainingsorte, die nicht den oben aufgef�hrten Anforderungen entsprechen,
werden nicht vom Zentrum f�r KMM � Trainingsaktivit�ten zugelassen.
Geb�hren:
Pr�fungen: Nach Durchf�hrung einer Pr�fung und Erhalt der
Zertifikate wird die Zahlung (in Bar oder als Scheck) an das Zentrum
geschickt oder dem im Name des Zentrums anwesenden Pr�fer �bergeben.
Sportausweise:
Die Zahlung f�r die Sportausweise wird nach Erhalt des Sportausweises
f�llig.
Ausbilder,
die Sportausweise per Post erhalten, werden die Zahlung f�r diese Ausweise
mit dem Zentrum koordinieren.
Die Zahlung f�r die j�hrliche Erneuerung des Sportausweises wird am Ende
jeden Jahres in einer gemeinsamen Zahlung zusammen mit einem ausf�hrlichen
Bericht an das Zentrum geschickt.
Wochenendkurse und fortgeschrittene Trainingsseminare: Am Ende der
Kurse / Seminare werden die Rechnungen beglichen und der Organisator
erh�lt 25% der Einnahmen nach Abzug der Ausgaben.
Spezielle Kurse werden in Israel vom Zentrum abgehalten � die
Zahlungsbedingungen werden am Beginn jeden Jahres gem�ss eines
ausf�hrlichen und angemessenen Zeitplans bekanntgegeben und unterliegen
einer gegenseitigen Vereinbarung zwischen dem Zentrum und dem
Projekt-Organisator.
Eine
Sportschule, Verein oder Instruktor die sich dem Maor Self-Defense Center
anschlie�en wollen, verpflichten sich damit, Krav-Maga bzw.
Selbstverteidigung gem�� den Richtlinien des Centers zu lehren.
Der Instruktor, Chef der
Sportschule oder des Vereins wird ein Anschluss-Abkommen unterzeichnen,
welches an seine spezifischen Umst�nde angepasst wird.
Anschluss bzw. Mitgliedschaft am
Maor Self-Defense Center sind mit keinerlei Bezahlung verbunden, sondern
(a) mit der Verpflichtung, Krav-Maga und Selbstverteidigung gfem�� den
Richtlinien des Centers zu lehren, und (b) mit dem Einladen, einmal
j�hrlich mindestens, eines Instruktor vom Center zum Abhalten eines
Wochenendseminars (welches u.U. gemeinsm mit einem nahegelegten Verein
bzw. Sportschule abgehalten werden kann). |