Bestandteile der Verträge mit dem Maor-Selbstverteidigungszentrum

Jede Schule, die ein Trainingszentrum des Verbands ist, kann in eine zweijährige vertragliche Beziehung mit dem Maor Selbstverteidigungszentrum treten. Dieser Vertrag kann unter Voraussetzung des gegenseitigen Einverständnisses verlängert werden.
* Jede Person, die der KMM-Familie oder dem israelischen Maor Selbstverteidigungszentrum beitreten möchte, muss nach Erhalt einer ausführlichen Erklärung über die Grundlagen des Zentrums und seiner Zukunft einen ausführlichen persönlichen Vertrag unterzeichnen.

 

Jede Schule, die ein Trainingszentrum des Verbands ist und Krav Maga Maor unterrichtet, wird ihre KMM-Kurse nur gemäss den KMM-Inhalten und Programmen durchführen.

 

Trainingskleidung:
 Graues T-Shirt – Anfänger, Niveau B4 bis B1
 Blaues T-Shirt – fortgeschrittene Schüler, Niveau A3 bis A1
 Schwarzes T-Shirt – Grundausbilder und Assistenztrainer
 Braunes T-Shirt – Trainer
Das Zentrum wird Kleidungsempfehlungen ausgeben, sich aber nicht mit der Herstellung oder dem Verkauf solcher Ausrüstungen befassen (ausser bei speziellen, von dem Zentrum organisierten Versammlungen).

 

Logo – Krav Maga Maor – Emblem:
Das Krav Maga Maor – Logo muss auf die linke Seiter aller T-Shirt gedruckt werden. Der Name des örtlichen Vereins und Landes kann unter das KMM – Logo gedruckt werden.

 

Sportausweise:
Nach einem anfänglichen Versuchsmonat erwerben die Schüler einen numerierten Sportausweis, der vom Zentrum zu einem Preis von 20 Euro für ein Jahr erstellt wird. Verlängerungen des Ausweises nach dem ersten Jahr kosten 10 Euro pro Jahr.
* Die Kosten des Ausweises können zusammen mit den monatlichen Zahlungen des Vertragspreises beglichen werden.
Schüler, die keinen Sportausweis erwerben möchten, sind nicht dazu gezwungen. Solchen Schülern wird allerdings deutlich gemacht, dass sie ohnen einen Sportausweis nicht an Prüfungen teilnehmen oder ohne Gebühr bei anderen Vereinen trainieren können.
* KMM – Ausbilder, die der Organisation angehören, müssen der Organisation keine Zahlungen leisten, sondern die ausdrücklichen Trainingsanforderungen erfüllen.
* Es ist ausdrücklich untersagt, ohne Erlaubnis der Organisation Geld oder jegliche zusätzlichen Zahlungen ausser den oben erwähnten zu fordern.

 

Niveauprüfungen:
Prüfungen für Niveaus B1 bis B3 werden von den Vereinsausbildern ausgeführt, vorausgesetzt dass die Anzahl der Kandidaten nicht die Anreise eines externen Prüfers vom Zentrum gerechtfertigt, um die Prüfung durchzuführen.

Testgebühren:

Niveaus B1 bis B4 – 15 Euro

Niveaus A1 bis A3 – 20 Euro

         Örtliche Ausbilder, die die Prüfungen durchführen, werden dem Zentrum 10 Euro pro Prüfung bezahlen.

Prüfungen des Niveaus B4 werden von einem Ausbilder vom Zentrum durchgeführt. Der Ausbilder erhält 25% von jedem Kandidat, der an der Prüfung im Verein teilnimmt.
Es ist möglich, die Prüfung an einem anderen als dem festgesetzten Datum zu machen. Dafür muss der Schüler an einem eine Woche dauernden Kurs teilnehmen und am Ende dieses Kurses die Prüfung ablegen – dies gilt nur für ein zusätzliches Niveau und in Ausnahmefällen, aufgrund derer es dem Kandidat nicht möglich war, die Prüfung am festgesetzten Datum abzulegen.
Für Prüfungen der Niveaus B3 bis B1 wird das Zentrum mindestens 6 Wochen im voraus über die Anzahl der B3 bis B1 Kandidaten informiert, so dass die Genehmigung rechtzeitig erteilt werden kann. Die Namen der Kandidaten, die die Prüfung erfolgreich absolviert haben, werden zusammen mit ihren Sportausweisnummern zum Zentrum weitergegeben.
Prüfungsdaten werden im voraus im Rahmen des jährlichen Programms festgelegt. Die Prüfungen werden normalerweise im Anschluss an Kurse oder fortgeschrittene Trainingskurse abgehalten. Besondere Prüfungen können ebenfalls angefordert werden (ziehen dann allerdings zusätzliche Kosten nach).

 

Einmal im Jahr muss jeder Krav Maga Maor – Ausbilder einen Ausbilder vom Zentrum einladen, ein Wochenend-Seminar abzuhalten. Mehrere Schulen können sich für solche Trainingskurse zusammentun, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Der Organisator des Seminars erhält 25% der Netto-Einnahmen nach Abzug der Miete, Flugkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten, Werbekosten und Ausbilder-Gebühren.

 

Jeder Krav Maga Maor – Ausbilder legt einen halbjährlichen Bericht mit folgenden Inhalten vor: Anzahl seiner oder ihrer Schüler, Anzahl der wöchentlichen Trainingsstunden, Anzahl der Gruppen und deren Aufgliederung in Typen, aufgetretene spezielle Probleme und Bemerkungen.
Die Computerisierung der Aktivitäten wird empfohlen, um die Erstellung eines solchen Berichts zu erleichtern.
Das Zentrum ist dafür zuständig, den Bericht vorzubereiten.

 

Training der Ausbilder:
Einmal im Jahr hält das Zentrum einen Ausbilder-Kurs und fortgeschrittene Trainingsseminars für Ausbilder in allen europäischen Ländern und in Israel ab. Alle Ausbilder können ihre Kandidatur als Kursorganisatoren vorschlagen. Der organisierende Ausbilder erhält 25% der Kurseinnahmen nach Abzug der Ausgaben.
Am Beginn jeden Jahres wird das Zentrum das Programm der Kurse, Prüfungen und fortgeschrittenen Trainingsseminars für das Jahr bekanntgeben.
Das Zentrum hält spezielle Trainingsprogramme für Kinder, Frauen und Sicherheitskräfte (Polizei und Armee) ab.

 

Fortbildung der Ausbilder:
Die Ausbilder werden durch die Teilnahme an Wochenkursen fortgebildet. Die Fortbildungskurse sind bestimmt für Absolventen der Basis-Ausbilderkurse. Der Kurs ist notwendig für den weiteren Aufstieg innerhalb des Zentrums.

 

Abschlussexamen des Basis-Ausbilderkurses:
Theoretische Prüfung, die aus 20 Fragen besteht.

Praktische Prüfung, während derer die Kandidaten verschiedene Übungen vorführen müssen

Lehrprüfung: der Kandidat wird für 10 Minuten eine der Grundübungen lehren.

 

Obligatorische Teilnahme:
Alle Ausbilder müssen pro Jahr an mindestens einem fortgeschrittenen Wochenend-Kurs teilnehmen, um ihre Qualifikation, im Zentrum zu lehren, zu vergrössern.

 

Organisation der Seminare:
Jedes Jahr organisiert das Zentrum spezielle Seminare für die Ausbilder.

 

Photographie und Filmen:
Photographie- und Filmkurse, Seminare und fortgeschrittene Trainingskurse werden nur nach vorheriger Genehmigung zugelassen und nur von Schülern und Ausbildern aus dem Zentrum durchgeführt.

 

Anfrage zur Organisation von Kursen / Seminaren:
Das Zentrum kann sich an jeden aktiven Ausbilder in jedem Land mit einer Anfrage zur Organisation eines Kurses oder Seminars wenden. Der organisierende Ausbilder erhält 25% der Kurs-/Seminar-Einnahmen nach Abzug der Ausgaben.

 

Gruppengefühl bildende Trainingskurse:
Alle Krav Maga Maor – Ausbilder können einen jährlichen Gruppengefühl bildenden Wochenendkurs abhalten. Solche Aktivitäten ziehen keine zusätzliche Zahlung an das Zentrum nach, vorausgesetzt, dass das laufende jährliche Trainingsprogramm des Zentrums nicht beeinflusst wird.

 

Internet-Seiten:
Jeder Ausbilder / Koordinator ist berechtigt, eine Internet-Seite zu öffnen. Die Erlaubnis des Zentrums zur Erstellung einer solchen Internet-Seite muss auf angemessene Weise angefragt und erhalten werden.

 

Trainingsorte:
Jeder KMM – Ausbilder / Koordinator ist dafür verantwortlich, einen angemessenen Trainingsort mit Umkleidekabinen und Duschen für die Schüler sowie qualitativ hochwertiges Zubehör wie Matten, Kissen und Handschuhe bereitzustellen.
Trainingsorte, die nicht den oben aufgeführten Anforderungen entsprechen, werden nicht vom Zentrum für KMM – Trainingsaktivitäten zugelassen.

 

Gebühren:
Prüfungen: Nach Durchführung einer Prüfung und Erhalt der Zertifikate wird die Zahlung (in Bar oder als Scheck) an das Zentrum geschickt oder dem im Name des Zentrums anwesenden Prüfer übergeben.

Sportausweise: Die Zahlung für die Sportausweise wird nach Erhalt des Sportausweises fällig.

Ausbilder, die Sportausweise per Post erhalten, werden die Zahlung für diese Ausweise mit dem Zentrum koordinieren.
Die Zahlung für die jährliche Erneuerung des Sportausweises wird am Ende jeden Jahres in einer gemeinsamen Zahlung zusammen mit einem ausführlichen Bericht an das Zentrum geschickt.
Wochenendkurse und fortgeschrittene Trainingsseminare: Am Ende der Kurse / Seminare werden die Rechnungen beglichen und der Organisator erhält 25% der Einnahmen nach Abzug der Ausgaben.
Spezielle Kurse werden in Israel vom Zentrum abgehalten – die Zahlungsbedingungen werden am Beginn jeden Jahres gemäss eines ausführlichen und angemessenen Zeitplans bekanntgegeben und unterliegen einer gegenseitigen Vereinbarung zwischen dem Zentrum und dem Projekt-Organisator.

Eine Sportschule, Verein oder Instruktor die sich dem Maor Self-Defense Center anschließen wollen, verpflichten sich damit, Krav-Maga bzw. Selbstverteidigung gemäß den Richtlinien des Centers zu lehren.

Der Instruktor, Chef der Sportschule oder des Vereins wird ein Anschluss-Abkommen unterzeichnen, welches an seine spezifischen Umstände angepasst wird.

Anschluss bzw. Mitgliedschaft am Maor Self-Defense Center sind mit keinerlei Bezahlung verbunden, sondern (a) mit der Verpflichtung, Krav-Maga und Selbstverteidigung gfemäß den Richtlinien des Centers zu lehren, und (b) mit dem Einladen, einmal jährlich mindestens, eines Instruktor vom Center zum Abhalten eines Wochenendseminars (welches u.U. gemeinsm mit einem nahegelegten Verein bzw. Sportschule abgehalten werden kann).