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Jede
Schule, die ein Trainingszentrum des Verbands ist, kann in eine
zweijährige vertragliche Beziehung mit dem Maor
Selbstverteidigungszentrum treten. Dieser Vertrag kann unter
Voraussetzung des gegenseitigen Einverständnisses verlängert werden.
* Jede Person, die der KMM-Familie oder dem israelischen Maor
Selbstverteidigungszentrum beitreten möchte, muss nach Erhalt einer
ausführlichen Erklärung über die Grundlagen des Zentrums und seiner
Zukunft einen ausführlichen persönlichen Vertrag unterzeichnen.
Jede
Schule, die ein Trainingszentrum des Verbands ist und Krav Maga Maor
unterrichtet, wird ihre KMM-Kurse nur gemäss den KMM-Inhalten
und Programmen durchführen.
Trainingskleidung:
Graues
T-Shirt – Anfänger, Niveau B4 bis B1
Blaues T-Shirt – fortgeschrittene Schüler, Niveau A3 bis A1
Schwarzes T-Shirt – Grundausbilder und Assistenztrainer
Braunes T-Shirt – Trainer
Das Zentrum wird Kleidungsempfehlungen ausgeben, sich aber nicht mit der
Herstellung oder dem Verkauf solcher Ausrüstungen befassen (ausser bei
speziellen, von dem Zentrum organisierten Versammlungen).
Logo –
Krav Maga Maor – Emblem:
Das Krav Maga Maor – Logo muss auf die linke Seiter aller T-Shirt
gedruckt werden. Der Name des örtlichen Vereins und Landes kann unter das
KMM – Logo gedruckt werden.
Sportausweise:
Nach einem anfänglichen Versuchsmonat erwerben die Schüler einen
numerierten Sportausweis, der vom Zentrum zu einem Preis von 20 Euro für
ein Jahr erstellt wird. Verlängerungen des Ausweises nach dem
ersten Jahr kosten 10 Euro pro Jahr.
* Die Kosten des Ausweises können zusammen mit den monatlichen Zahlungen
des Vertragspreises beglichen werden.
Schüler, die keinen Sportausweis erwerben möchten, sind nicht dazu
gezwungen. Solchen Schülern wird allerdings deutlich gemacht, dass sie
ohnen einen Sportausweis nicht an Prüfungen teilnehmen oder ohne Gebühr
bei anderen Vereinen trainieren können.
* KMM – Ausbilder, die der Organisation angehören, müssen der
Organisation keine Zahlungen leisten, sondern die ausdrücklichen
Trainingsanforderungen erfüllen.
* Es ist ausdrücklich untersagt, ohne Erlaubnis der Organisation Geld oder
jegliche zusätzlichen Zahlungen ausser den oben erwähnten zu fordern.
Niveauprüfungen:
Prüfungen für Niveaus B1 bis B3 werden von den Vereinsausbildern
ausgeführt, vorausgesetzt dass die Anzahl der Kandidaten nicht die Anreise
eines externen Prüfers vom Zentrum gerechtfertigt, um die Prüfung
durchzuführen.
Testgebühren:
Niveaus B1 bis B4 – 15
Euro
Niveaus A1
bis A3 – 20 Euro
Örtliche Ausbilder, die die Prüfungen durchführen, werden dem Zentrum 10
Euro pro Prüfung bezahlen.
Prüfungen
des Niveaus B4 werden von einem Ausbilder vom Zentrum durchgeführt. Der
Ausbilder erhält 25% von jedem Kandidat, der an der Prüfung im Verein
teilnimmt.
Es ist möglich, die Prüfung an einem anderen als dem festgesetzten Datum
zu machen. Dafür muss der Schüler an einem eine Woche dauernden Kurs
teilnehmen und am Ende dieses Kurses die Prüfung ablegen – dies gilt nur
für ein zusätzliches Niveau und in Ausnahmefällen, aufgrund derer
es dem Kandidat nicht möglich war, die Prüfung am festgesetzten Datum
abzulegen.
Für Prüfungen der Niveaus B3 bis B1 wird das Zentrum mindestens 6 Wochen
im voraus über die Anzahl der B3 bis B1 Kandidaten informiert, so dass die
Genehmigung rechtzeitig erteilt werden kann. Die Namen der Kandidaten, die
die Prüfung erfolgreich absolviert haben, werden zusammen mit ihren
Sportausweisnummern zum Zentrum weitergegeben.
Prüfungsdaten werden im voraus im Rahmen des jährlichen Programms
festgelegt. Die Prüfungen werden normalerweise im Anschluss an Kurse oder
fortgeschrittene Trainingskurse abgehalten. Besondere Prüfungen können
ebenfalls angefordert werden (ziehen dann allerdings zusätzliche Kosten
nach).
Einmal im
Jahr muss jeder Krav Maga Maor – Ausbilder einen Ausbilder vom
Zentrum einladen, ein Wochenend-Seminar abzuhalten. Mehrere Schulen
können sich für solche Trainingskurse zusammentun, um die Kosten so gering
wie möglich zu halten.
Der Organisator des Seminars erhält 25% der Netto-Einnahmen nach Abzug der
Miete, Flugkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten, Werbekosten und
Ausbilder-Gebühren.
Jeder
Krav Maga Maor – Ausbilder legt einen halbjährlichen Bericht
mit folgenden Inhalten vor: Anzahl seiner oder ihrer Schüler, Anzahl der
wöchentlichen Trainingsstunden, Anzahl der Gruppen und deren Aufgliederung
in Typen, aufgetretene spezielle Probleme und Bemerkungen.
Die Computerisierung der Aktivitäten wird empfohlen, um die Erstellung
eines solchen Berichts zu erleichtern.
Das Zentrum ist dafür zuständig, den Bericht vorzubereiten.
Training
der Ausbilder:
Einmal im Jahr hält das Zentrum einen Ausbilder-Kurs und fortgeschrittene
Trainingsseminars für Ausbilder in allen europäischen Ländern und in
Israel ab. Alle Ausbilder können ihre Kandidatur als Kursorganisatoren
vorschlagen. Der organisierende Ausbilder erhält 25% der Kurseinnahmen
nach Abzug der Ausgaben.
Am Beginn jeden Jahres wird das Zentrum das Programm der Kurse, Prüfungen
und fortgeschrittenen Trainingsseminars für das Jahr bekanntgeben.
Das Zentrum hält spezielle Trainingsprogramme für Kinder, Frauen und
Sicherheitskräfte (Polizei und Armee) ab.
Fortbildung der Ausbilder:
Die Ausbilder werden durch die Teilnahme an Wochenkursen fortgebildet. Die
Fortbildungskurse sind bestimmt für Absolventen der Basis-Ausbilderkurse.
Der Kurs ist notwendig für den weiteren Aufstieg innerhalb des Zentrums.
Abschlussexamen des Basis-Ausbilderkurses:
Theoretische Prüfung, die aus 20 Fragen besteht.
Praktische
Prüfung, während derer die Kandidaten verschiedene Übungen vorführen
müssen
Lehrprüfung: der Kandidat wird für 10 Minuten eine der Grundübungen
lehren.
Obligatorische Teilnahme:
Alle Ausbilder müssen pro Jahr an mindestens einem fortgeschrittenen
Wochenend-Kurs teilnehmen, um ihre Qualifikation, im Zentrum zu lehren, zu
vergrössern.
Organisation der Seminare:
Jedes Jahr organisiert das Zentrum spezielle Seminare für die Ausbilder.
Photographie und Filmen:
Photographie- und Filmkurse, Seminare und fortgeschrittene Trainingskurse
werden nur nach vorheriger Genehmigung zugelassen und nur von Schülern und
Ausbildern aus dem Zentrum durchgeführt.
Anfrage
zur Organisation von Kursen / Seminaren:
Das Zentrum kann sich an jeden aktiven Ausbilder in jedem Land mit einer
Anfrage zur Organisation eines Kurses oder Seminars wenden. Der
organisierende Ausbilder erhält 25% der Kurs-/Seminar-Einnahmen nach Abzug
der Ausgaben.
Gruppengefühl bildende Trainingskurse:
Alle Krav Maga Maor – Ausbilder können einen jährlichen
Gruppengefühl bildenden Wochenendkurs abhalten. Solche Aktivitäten ziehen
keine zusätzliche Zahlung an das Zentrum nach, vorausgesetzt, dass das
laufende jährliche Trainingsprogramm des Zentrums nicht beeinflusst wird.
Internet-Seiten:
Jeder Ausbilder / Koordinator ist berechtigt, eine Internet-Seite zu
öffnen. Die Erlaubnis des Zentrums zur Erstellung einer solchen
Internet-Seite muss auf angemessene Weise angefragt und erhalten werden.
Trainingsorte:
Jeder KMM – Ausbilder / Koordinator ist dafür verantwortlich, einen
angemessenen Trainingsort mit Umkleidekabinen und Duschen für die Schüler
sowie qualitativ hochwertiges Zubehör wie Matten, Kissen und Handschuhe
bereitzustellen.
Trainingsorte, die nicht den oben aufgeführten Anforderungen entsprechen,
werden nicht vom Zentrum für KMM – Trainingsaktivitäten zugelassen.
Gebühren:
Prüfungen: Nach Durchführung einer Prüfung und Erhalt der
Zertifikate wird die Zahlung (in Bar oder als Scheck) an das Zentrum
geschickt oder dem im Name des Zentrums anwesenden Prüfer übergeben.
Sportausweise:
Die Zahlung für die Sportausweise wird nach Erhalt des Sportausweises
fällig.
Ausbilder,
die Sportausweise per Post erhalten, werden die Zahlung für diese Ausweise
mit dem Zentrum koordinieren.
Die Zahlung für die jährliche Erneuerung des Sportausweises wird am Ende
jeden Jahres in einer gemeinsamen Zahlung zusammen mit einem ausführlichen
Bericht an das Zentrum geschickt.
Wochenendkurse und fortgeschrittene Trainingsseminare: Am Ende der
Kurse / Seminare werden die Rechnungen beglichen und der Organisator
erhält 25% der Einnahmen nach Abzug der Ausgaben.
Spezielle Kurse werden in Israel vom Zentrum abgehalten – die
Zahlungsbedingungen werden am Beginn jeden Jahres gemäss eines
ausführlichen und angemessenen Zeitplans bekanntgegeben und unterliegen
einer gegenseitigen Vereinbarung zwischen dem Zentrum und dem
Projekt-Organisator.
Eine
Sportschule, Verein oder Instruktor die sich dem Maor Self-Defense Center
anschließen wollen, verpflichten sich damit, Krav-Maga bzw.
Selbstverteidigung gemäß den Richtlinien des Centers zu lehren.
Der Instruktor, Chef der
Sportschule oder des Vereins wird ein Anschluss-Abkommen unterzeichnen,
welches an seine spezifischen Umstände angepasst wird.
Anschluss bzw. Mitgliedschaft am
Maor Self-Defense Center sind mit keinerlei Bezahlung verbunden, sondern
(a) mit der Verpflichtung, Krav-Maga und Selbstverteidigung gfemäß den
Richtlinien des Centers zu lehren, und (b) mit dem Einladen, einmal
jährlich mindestens, eines Instruktor vom Center zum Abhalten eines
Wochenendseminars (welches u.U. gemeinsm mit einem nahegelegten Verein
bzw. Sportschule abgehalten werden kann). |